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Initiative: "WOLF BLEIBT WOLF IN BRANDENBURG"
Am Kanal 16-18 14467 Potsdam
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Bund und Länder sind gefordert, bei der Prävention gegen Wolfsrisse vor allem auf die tatsächlichen Verhältnisse in den Regionen Rücksicht zu nehmen, da die Landwirte in unterschiedlichen Teilen Deutschlands sehr unterschiedliche Methoden zur Einfriedung von Weiden verwenden. Teils reichen sehr einfache Maßnahmen gegen den Ausbruch der Weidetiere – vom einfachen Elektrozaun bis hin zum Graben, der die Weide umgibt. Alle Kosten für Schutzmaßnahmen, die darüber hinausgehen und das Einbrechen von Wölfen verhindern sollen, müssen hingegen vollständig erstattet werden. Dabei reicht die Kostenübernahme für den Bau und das Material von Zäunen nicht aus, die öffentliche Hand muss auch für die Instandhaltungs- und Folgekosten aufkommen. Der Bund ist aufgefordert, eine einheitliche Länderpraxis bei der Kostenübernahme anzuregen.
Weniger Bürokratie und schnellere Entschädigung im Ernstfall
Kritik gibt es von den Weidetierhaltern an der derzeitigen Praxis im
Umgang mit Wolfsrissen – von der Begutachtung dieser Fälle bis
zur Kompensation der Schäden. Die Verbände der Landnutzer im
Aktionsbündnis Forum Natur und die Verbände der Weidetierhalter
halten sie für unzulänglich und fordern eine Neujustierung. Zweifel
bestehen zum Beispiel an der Qualität der bisherigen
Rissbegutachtungen. Nur selten werden gemeldete Risse dem Wolf
zugeschrieben. Nicht akzeptabel ist es etwa, dass Wolfrisse häufig
nur deshalb nicht nachgewiesen werden, weil es wahlweise keine
Proben für DNA-Analysen der Wölfe gebe oder diese nicht
verwertbar seien. Die Verbände fordern daher, die
Wolfsbeauftragten in den Ländern regelmäßig in Sachen
Probenahme zu schulen. Die Landwirtschaft spricht sich ferner
dafür aus, auch unabhängige neutrale Sachverständige und
Experten aus den Bereichen Landwirtschaft und Jagd als
Rissbegutachter anzuerkennen.
Bei der Entschädigung für Wolfsrisse fordern die Verbände eine
Umkehr der Beweislast. Bislang erhalten geschädigte
Weidetierhalter nur dann eine Kompensation, wenn ein Wolfsriss
zweifelsfrei nachgewiesen ist. Sinnvoller wäre es, die
Entschädigung bereits dann zu zahlen, wenn ein Wolfsriss nicht
auszuschließen ist. Zudem müssen die Betroffenen auch für Risse
durch Wolf-Hund-Mischlinge entschädigt werden. Da bei
Wolfsrissen nicht nur Kosten für die direkten Tierverluste entstehen,
fordern die Verbände zudem, auch Kosten für den Nutzungsausfall
und die Neubeschaffung sowie den Zuchtwert der Tiere zu
berücksichtigen.

