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FORDERUNGEN UND AKTIONSPLAN

Wir managen den Wolf - Praxisorientiertes Wolfsmanagement jetzt!

1Akzeptanz mit Vernunft - Ausbreitung des Wolfes erfordert Akzeptanz bei Menschen im ländlichen Raum

Der Wolf als Bestandteil der biologischen Vielfalt Deutschlands stellt eine enorme Herausforderung dar. Das Zusammenleben kann nur dort dauerhaft gelingen, wo hierfür die Akzeptanz in der Gesellschaft und vor allem auch im ländlichen Raum vorhanden ist. Die zunehmende Ausbreitung des Wolfes in Deutschland führt im ländlichen Raum zu wachsenden Konflikten und stellt gleichzeitig die Haltung von Weidetieren grundsätzlich in Frage. Die Verbände des Aktionsbündnisses Forum Natur und die Verbände der Weidetierhalter fordern, dass der Schutz des Menschen eindeutig Priorität vor der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland haben und die Weidetierhaltung flächendeckend möglich bleiben muss. Ebenso dürfen die gesellschaftlichen Ziele des Erhalts der vielgestaltigen, offenen Kulturlandschaft, des Hochwasserschutzes, des Erhalts von Weideland und einer diversifizierten, bäuerlich getragenen Landwirtschaft nicht der Rückkehr des Wolfes geopfert werden. Eine Strategie für den Wolf darf daher nicht an den Bedürfnissen und dem Empfinden der Menschen im ländlichen Raum vorbei entwickelt werden. Es darf nicht weiterhin der Eindruck entstehen, dass die Belange des Wolfsschutzes so weit gehen, dass die Lebensqualität und die Lebensgrundlagen von Menschen im ländlichen Raum nach Sicherheit und Freiheit nicht zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden.

2Märchen sind tabu - Transparenz über Population, Auswirkungen und Erhaltungszustand des Wolfes schaffen

Wölfe legen große Entfernungen zurück. Ein Austausch mit benachbarten Vorkommen findet durch die weiten Wanderungsbewegungen der Wölfe regelmäßig statt und ist wissenschaftlich belegt (u.a. Czarnomska et al. 2013). Die Erkenntnisse über die Abstammung der in Deutschland und Westpolen vorhandenen Wölfe bestätigen, dass es sich nicht um eine isolierte Population des Wolfes handelt. Vielmehr ist vom Westrand des Nordosteuropäischen Vorkommens auszugehen, dessen günstiger Erhaltungszustand nie in Frage stand (Herzog 2017, Pfannenstiel 2017). Selbst unter der Annahme, dass es sich um eine eigenständige Population handelt, ließe sich der günstige Erhaltungszustand nicht mehr in Frage stellen. Von daher besteht keine Notwendigkeit mehr, den Wolf in Anhang IV der FFH-Richtlinie zu belassen. Die Verbände der Weidetierhalter und Landnutzer fordern, dass diese wissenschaftlich belegten Fakten anerkannt und angewandt werden. Die Berichte nach Art. 17 FFH-RL dienen nur dazu, den generellen Zustand der geschützten Arten und Lebensräume zu überwachen. Sie sind nur eine Zusammenfassung des von den Mitgliedsstaaten durchgeführten Monitorings. Auch nach Ansicht der EU-Kommission können die Mitgliedsstaaten den günstigen Erhaltungszustand in kürzeren Zeiträumen feststellen. Sie müssen dies unter Umständen sogar, nämlich dann, wenn es um Ausnahmen vom strengen Schutzsystem nach der FFH-Richtlinie geht. Die Kriterien sind in der Richtlinie genannt [im Wesentlichen Lebensraum, Ausbreitung und Zukunftsaussichten]. Dabei kommt es auf die jeweilige Population an, nicht auf die biogeographischen Regionen. Ferner ist es dringend geboten, Transparenz über die Größe der in Deutschland lebenden Wolfspopulation zu schaffen. Es ist nicht länger vertretbar, der Bevölkerung und den betroffenen Tierhaltern mit bewusst kleingerechneten Wolfsbeständen in Deutschland die realen Verhältnisse vorzuenthalten. Die ausschließliche Nennung der Anzahl heimischer Rudel oder der Zahl erwachsener Wölfe verschleiert die tatsächliche Ausbreitung des Wolfes in Deutschland und dient lediglich der Beruhigung der Bevölkerung.

Die Verbände des Aktionsbündnisses Forum Natur und der Weidetierhalter fordern eine vollständige und halbjährige Veröffentlichung des aktuellen Wolfsbestandes mit exakten Zahlen und damit Offenlegung und dauerhafte, zeitnahe Datenverfügbarkeit in allen Bundesländern und auf Bundesebene. Die zeitnahe und unabhängige Veröffentlichung der Wolfs- und der Rissstatistik ist zwingende Voraussetzung für eine ehrliche Diskussion über den Wolf. Die aktuell im Netz verfügbaren Risslisten des Landes Niedersachsen sind hier als Mindeststandard für alle Bundesländer vorzusehen. Schäden sind unmittelbar nach Risserfassung nach Anzahl getöteter, verletzter und vermisster Tiere sowie Haltungsart und Schutz aufzuführen. Die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland beeinflusst auch das Verhalten anderer Wildtiere, und führt so verstärkt zu Konflikten im Hinblick auf die räumliche Konzentration von Wildschäden und die Möglichkeiten sowie den Aufwand der Landnutzer, diese Schäden zu vermeiden. Es gibt bisher keine wissenschaftlich belegten Forschungsarbeiten und Studien über die Auswirkungen der Rückkehr des Wolfes auf die Waldvegetation im dicht besiedelten Zentraleuropa. Zur Versachlichung der Diskussion um Wildschäden im Wald bei vorhandener Wolfspopulation müssen diese Auswirkungen, die durch eine Rückkehr des Wolfes unzweifelhaft stattfinden, erforscht werden.

3Dem Schutz und der Akzeptanz der Tiere verpflichtet - Herdenschutz zur Prävention vor Wolfsrissen hat Grenzen

Zur Vermeidung von Wolfsrissen kommt der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen eine große Bedeutung zu. Jedoch hat die Prävention auch Grenzen. Die Lasten der Ausbreitung des Wolfes dürfen nicht den Haltern von Weidetieren aufgebürdet werden. Kleinparzellierte Einzäunung aller Weideflächen ist der falsche Weg

Die Verbände des Aktionsbündnisses Forum Natur und die Weidetierhalterverbände bekräftigen, dass flächendeckende Herdenschutzmaßnahmen durch Zäune in Deutschland weder möglich noch akzeptabel sind. Eine kleinparzellierte Einzäunung aller Weideflächen in Deutschland ist naturschutzfachlich nicht verantwortbar, wirtschaftlich nicht darstellbar und auch gesellschaftlich nicht akzeptiert. Eine offene Landschaft muss sowohl für den Tourismus, die Erhaltung der Kulturlandschaft und den Natur- und Artenschutz erhalten bleiben.

Eine wolfssichere Einzäunung großer Grünlandregionen, von Deichen und Niederungsgebieten mit Grabensystemen sowie von Mittelgebirgen und Almen ist weder praktisch durchführbar noch naturschutzgerecht. Die Verdrahtung der Landschaft4 mit umfangreichen und hohen Zaunsystemen widerspricht den Anforderungen des Tourismus, dem Erhalt der Kulturlandschaft und dem Grundgedanken einer Biotopvernetzung im Sinne des Arten- und Landschaftsschutzes.

Herdenschutzhunde sind nur Einzelfalllösungen
Die Anschaffung von Herdenschutzhunden kann in Einzelfällen eine Lösung darstellen, etwa in dünn besiedelten Regionen. Eine flächendeckend geeignete Maßnahme zum Herdenschutz für mehrere Millionen Hektar Weideflächen in Deutschland ist dies nicht. Sowohl die Anschaffung als auch die Haltung von Herdenschutzhunden bedürfen der finanziellen Förderung, da Herdenschutzhunde hohe Kosten für Ausbildung und den Unterhalt verursachen. Ferner fordern die Verbände die Klärung diverser Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Haltung von Herdenschutzhunden. Dies betrifft beispielsweise die Tierschutz-Hundeverordnung (insbesondere in Bezug auf die Schutzhütte und die Haltung der Hunde im Nachtpferch) sowie die Haftung für die Hunde. Bei der Einführung von Herdenschutzhunden dürfen die damit verbundenen Risiken nicht bagatellisiert werden. Herdenschutzhunde sind keine Hütehunde, der angeborene Verteidigungstrieb kann eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen. Dies ist nicht zuletzt in Tourismusregionen von besonderer Bedeutung.

Kosten für Herdenschutzmaßnahmen vollständig fördern
Bund und Länder sind ferner gefordert, bei der Prävention mehr auf die tatsächlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen und beim Herdenschutzmanagement abgestimmt und bundesweit nach einheitlichen Maßstäben vorzugehen. Basis für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen muss die Einzäunung sein, die zur Verhinderung des Ausbruchs der Weidetiere in der Region üblich ist. Die Ausbruchssicherheit kann häufig auch durch einen einfachen stromführenden Draht gewährleistet werden. Oberhalb dieser Basis ist eine vollständige Kostenerstattung aller darüber hinausgehenden Herdenschutzmaßnahmen einschließlich des zusätzlichen Arbeitszeitaufwandes erforderlich. Dazu zählen: Zäune zur Herstellung eines wolfsabweisenden bzw. wolfssicheren Zustands und Herdenschutzhunde sowie die Übernahme der Kosten für eine ggfs. notwendige Einstallung der Weidetiere. Eine nicht aus, auch die Instandhaltung und Folgekosten von Zäunen bedürfen der finanziellen Förderung. Alle Halter von Weidetieren müssen eine Erstattung von Kosten für Präventionsmaßnahmen in Anspruch nehmen können; eine Diskriminierung von einzelnen Gruppen von Tierhaltern oder die Beschränkung der Förderung von Präventionsmaßnahmen auf bestimmte Tierarten oder ab bestimmter Betriebsgrößen ist nicht akzeptabel. Die Förderung muss auch bereits vor dem ersten Übergriff durch Wölfe möglich sein. Der Bund ist gefordert, die Länder zu einer einheitlichen Praxis bei der Kostenübernahme anzuhalten.

4Erhalt und Schutz der Kulturlandschaft - Schäden durch Wölfe vollständig kompensieren

Die Verbände des Aktionsbündnisses Forum Natur und die Verbände der Weidetierhalter halten die derzeitige Praxis bei der Meldung von Wolfsrissen, dem Verfahren der Rissbegutachtung bis hin zur Kompensation von Schäden für unzulänglich und fordern eine grundlegende Neujustierung.

Einführung einer neutralen B-Probe bei Rissbegutachtung erforderlich
Die Verbände des Aktionsbündnisses Forum Natur und der Weidetierhalter fordern eine Überarbeitung des Verfahrens der Rissbegutachtung und der genetischen Analyse. Auslöser für die Entschädigung der betroffenen Weidetierhalter sollte neben der DNA-Analyse auch die Inaugenscheinnahme der gerissenen Tiere sein. Eine Entschädigung muss im Zweifel (z.B. DNA-Analyse war nicht möglich) auch dann erfolgen, wenn nur augenscheinliche Merkmale eines Wolfsrisses vorliegen. Dabei darf der Kehlbiss nicht als alleiniges Merkmal eines Wolfsrisses gelten. Die Entschädigung sollte binnen 6 Wochen erfolgen.

Aufgrund von Zweifeln an der Genauigkeit der bisherigen genetischen Analyse, fordern die Verbände die Einführung einer B-Probe. Die B-Probe ist in Zweifelsfällen durch ein unabhängiges, anerkanntes und akkreditiertes Labor zu untersuchen. Bund und Länder sind gefordert, eine Liste von anerkannten und akkreditierten Referenzlaboren zu erstellen, deren Abschlussgutachten hinsichtlich der Entschädigung von betroffenen Weidetierhaltern anerkannt wird. Mit der Liste zusätzlicher unabhängiger und zertifizierter Referenzlabore soll einerseits Kapazitätsengpässen entgegengewirkt, in Zweifelsfällen durch Kontrollanalytik Unsicherheiten ausgeräumt und schließlich die Möglichkeit für Ringversuche im Sinne einer permanenten Qualitätskontrolle ermöglicht werden. Zur Sicherstellung der populationsbiologischen Wolfsforschung sollten die Labore verpflichtet werden, eine Meldung des Rissgutachtens an das Senckenberg-Institut vorzunehmen. Der Stand dieser Forschung ist regelmäßig offenzulegen.

Zweifel bestehen bei den Haltern von Weidetieren an den bisherigen Rissbegutachtungen. Nur selten werden gemeldete Risse dem Wolf zugeschrieben. Nicht akzeptabel ist es dabei, dass Nachweise von Wolfsrissen häufig durch schlechte Probenahmen nicht möglich oder die Proben nicht auswertbar sind. Die Verbände fordern eine regelmäßige Schulung der Wolfsbeauftragten in den Ländern hinsichtlich der Probenahme. Darüber hinaus sollten auch unabhängige neutrale Sachverständige und Experten aus den Bereichen Landwirtschaft und Jagd als Rissbegutachter anerkannt werden.

Entstehende Kosten durch Wolfsrisse vollumfänglich entschädigen
Die Verbände fordern eine Umkehr der Beweislast bei der Entschädigung. Zukünftig muss eine Entschädigung bereits dann erfolgen, wenn ein Wolfsriss nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem müssen auch die Risse durch Wolf-Hund-Mischlinge garantiert entschädigt werden. Bei Wolfsrissen entstehen nicht nur Kosten für die direkten Tierverluste. Vielmehr bedarf es auch einer vollumfänglichen Entschädigung des Nutzungsausfalls, der Neubeschaffung, der Zuchtwerte der Tiere und auch von späteren Folgeschäden von Wolfsangriffen in einer Herde. Zudem ist Rechtssicherheit auch für Schäden erforderlich, die beispielsweise im Straßen- und Bahnverkehr entstehen können, wenn Tierherden durch Wolfsangriffe ausbrechen.

5Rechtssicherheit schaffen - Regulierung des Wolfes zum Schutz der Weidetierhaltung erforderlich

Zu einem vernünftigen Umgang mit dem Wolf wird künftig auch die Entnahme gehören. Die Erhaltung der Weidetierhaltung in einer vielgestaltigen Kulturlandschaft mit großflächigen Grünlandregionen ist mit einer uneingeschränkten Ausbreitung des Wolfes nicht vereinbar. Es wird erforderlich sein, Wölfe zu entnehmen, die die Nähe zum Menschen suchen, Schutzmaßnahmen überwinden oder sich auf den Riss von Weidetieren spezialisiert haben. Darüber hinaus kann es Regionen geben, in denen eine dauerhafte Ansiedlung eines Wolfsrudels zu unauflöslichen Konflikten mit anderen Zielen führt, etwa der Deichsicherheit oder dem Erhalt der Almwirtschaft, und in denen Präventionsmaßnahmen nicht umsetzbar sind bzw. die nicht flächendeckend wolfsabweisend eingezäunt (z. B. Grünlandregionen) werden können. In diesen Fällen wird eine Entnahme von Wolfsrudeln zur Verhinderung der Ansiedelung nötig sein. Die Politik ist gefordert, hierfür eine Güterabwägung vorzunehmen sowie Zielvorstellungen und Kriterien zu formulieren. Bestehende Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes dürfen nicht der Ausbreitung des Wolfes untergeordnet werden.

Darüber hinaus sind die Regelungen der Charta der Grundrechte der EU, als auch die Vorgaben aus der EU-Plattform zur Koexistenz von Mensch und Großraubtieren in den Abwägungsprozessen der Umsetzung europäischen Umweltrechtes und den Abwägungen des rechtlichen Schutzstatus des Wolfes anzuwenden und zu beachten. Die dort festgeschriebenen Grundrechte bezüglich Unversehrtheit, unternehmerischer Freiheiten und Eigentumsrechten einschließlich des Jagdrechtes müssen berücksichtigt werden und Eingriffe in das Eigentumsrecht entschädigt werden.

Europäische Länder praktizieren bereits aktive Regulierung der Wölfe
In Ländern wie Frankreich und Schweden wird bereits heute auf Basis des bestehenden europäischen Naturschutzrechts regulierend in die Wolfsbestände eingegriffen. Die in Schweden praktizierte Schutzjagd von Wölfen dient explizit dem Schutz der Tierhaltung und ist EU-rechtskonform.

Da der Wolf in Mitteleuropa nicht mehr gefährdet und der günstige Erhaltungszustand bereits erreicht ist, bedarf es eines bundesweit abgestimmten einheitlichen Reglements zur Regulierung des Wolfes. Für ein Management sollte der Wolf bereits jetzt auf Grundlage des bestehenden europäischen Rechts in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Eine Regulierung soll über das bewährte Reviersystem erfolgen. Dazu sind eventuell erforderliche Ergänzungen (z.B. Schulungen der Jäger, Gründung von Hegegemeinschaften u.a.) gemeinsam mit den Betroffenen zu entwickeln und umzusetzen. Eine Aufnahme des Wolfes in Anhang V der FFH-Richtlinie ist dabei nicht erforderlich, da auch unter Anhang IV entsprechende Maßnahmen möglich sind.

Wölfe sind nicht von Natur aus scheu
Anders als von Seiten des Naturschutzes häufig behauptet, gibt es keine „natürliche Scheu“ von Wildtieren (BfN 2017), folglich auch des Wolfes nicht. Eine Regulierung des Wolfes durch Entnahme von Einzeltieren dient insofern auch der Entwicklung einer Scheu bzw. zur Abschreckung.

AKTIONSPLAN

Wenn ein zukünftiges aktives Wolfsmanagement gelingen soll, dann wird es unerlässlich sein, die teils sehr unterschiedlichen und nach föderalen Aufgaben differenzierten Herausforderungen innerhalb eines konsequent geplanten Ansatzes anzugehen.
Die nachfolgende Darstellung setzt den Handlungsvorschlag zum Wolfsmanagement in einen politischen und administrativen Aktionsplan um. Er berücksichtigt mögliche zeitliche Abfolgen je nach Besiedlungsgrad mit Wölfen jeweils bezogen auf die unterschiedlichen föderalen Ebenen. Die Herausgeber verweisen ausdrücklich auf den nicht abschließenden Charakter des Papiers. Eine weitere Fortschreibung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen insbesondere zu einzelnen speziellen Themen ist vorgesehen.

BUND

unmittelbar:

  • Nationalstaatliche Initiative zur Änderung der Anhänge von Berner Konvention und FFH-Richtlinie
  • Schaffung eines Kriterienkataloges für eine Wildökologische Raumplanung als Grundlage für die Länder
  • Definition eines nationalen Akzeptanzbestandes für den Wolf als Empfehlung für die Länder
  • Festlegung eines nationalen Standards für die Weidetierprävention
  • Festlegung eines Kataloges für die Kriterien verhaltensauffälliger Wölfe
  • Novellierung des BNatSchG mit der Möglichkeit, die Schutzjagd als regelmäßige Ausnahme des § 45 anzuwenden
  • Novellierung des BNatSchG mit einer Änderung der Schadensdefinition von erheblichen zu ernsten Schäden

regelmäßig:

  • Im Dreijahresintervall Einstufung der Bundesländer in die Kategorien nach der Wolfsentwicklung

LÄNDER (ALLE)

unmittelbar:

  • Festlegung von Grundsätzen des Wolfsmanagements in Wolfsmanagementplänen
  • Ein WildTSchAusglG wird verfasst, in dem der Rechtsanspruch auf Schadensausgleich mit Beweislastumkehr festgeschrieben wird
  • Aufbauend auf den Kriterien des Bundes wird eine Wildökologische Raumplanung auf dem Verordnungsweg erarbeitet und in Kraft gesetzt
  • Einrichtung von Wolfskompetenzteams der Jägerschaft, die die Jagdausübungsberechtigten beraten und unterstützen

LÄNDER MIT EINTRITT IN DIE KATEGORIE II

unmittelbar:

  • Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdrecht mit gleichzeitiger ganzjähriger Schonzeit
  • Verfassen einer LWolfV, die insbesondere Fragen der Sicherheit und die Ermächtigung für die Wolfskompetenzteams klärt

LÄNDER MIT EINTRITT IN DIE KATEGORIE III

unmittelbar:

  • Festlegung des Landesakzeptanzbestandes durch Ergänzung der LWolfV
  • Umwandlung der ganzjährigen Schonzeit für den Wolf in eine Jagdzeit
  • Aufnahme von Verfahrensregelungen zur Schutzjagd in die LWolfV

im Bedarfsfall:

  • Oberste Behörden (NatSch und Jagd) erlassen eine Abschussplanung für die Wölfe oberhalb des Akzeptanzbestandes
  • Wolfskompetenzteams beraten die Jagdausübungsberechtigten
  • bei der Entnahme von Wölfen
  • Landkreise ermächtigen einzelne Jagdbezirke mit Schutzjagd und geben Regularien vor
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