Wussten Sie, dass es „Springwölfe“ gibt? In unserem heutigen Clip berichtet Kerstin Czerwinski erneut von ihren Erfahrungen mit Wölfen und der Möglichkeit, sich mit dem Höchststandard nach brandenburgischer Wolfsverordnung gegen Wolfsübergriffe zu schützen.
Überdies wurde, von den bestehenden gesetzlichen Regelungen in Brandenburg unabhängig, zum Anfang dieses Jahrs das Bundesnaturschutzgesetz novellierte. Man bekommt daher sehr häufig die Aussage zu hören, dass Wölfe, wenn diese nach Standard errichtete Schutzzäune überspringen, jederzeit entnommen werden könnten. Mit „entnommen“ ist in der Verwaltungssprache gemeint, dass diese zum Schutz von Weidetieren geschossen werden können. Das ist grundsätzlich auch richtig! Nach dem neuen Naturschutzgesetz könnte sogar ein Wolf aus einem Rudel entnommen werden, ohne dass der Nachweis erbracht sein müsste, dass genau der entnommene Wolf derjenige ist, der zuvor die Schutzzäunen überwunden hat.
Die Realität im Bundesland Brandenburg sieht jedoch ganz anders aus. Wenn man von einem solchen, oftmals als „Problemwolf“ bezeichnetem Tier betroffen ist, dann kann man als Weidetierhalter in der Tat einen Antrag auf Entnahme stellen. Kerstin Czerwinski hat dies bereits im März dieses Jahrs gemacht. Glauben Sie, dass es bis zum heutigen Tag, mittlerweile sind also rund neun Monate später, ein entsprechendes Bemühen der zuständigen Behörde gibt? Kerstin Czerwinski weiß auch hier von ihren Erfahrungen zu berichten.
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Schematische Übersicht über die derzeitige Lage der fünf Wolfspopulationen in Europa. Der in den nordostdeutschen Ländern zwischenzeitlich etablierte Bestand an Wölfen gehört der baltisch-osteuropäischen-Wolfspopulation an, während die Wölfe, die sich in den südlichen Ländern wie Bayern und BadenWürttemberg etabliert haben, vermutlich schwerpunktmäßig der abruzzo-alpinen sowie (falls eine solche tatsächlich separat existiert) der balkanisch-dinarischen Population entstammen. Es ist abzusehen und erwünscht, dass eine Verschmelzung der baltisch-osteuropäischen mit der abruzzo-alpinen Population über eine weitere Besiedlung Süddeutschlands durch den Wolf erfolgen wird.
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Schweden
Der Wolf wird in Anhang IV FFH-RL geführt. Der Bestand wird über ein intensiv durchgeführtes Monitoring ermittelt. Zur Abwendung von Schäden u.a. an Nutztieren werden sogenannte Schutzjagden durchgeführt. Darüber hinaus gibt es eine quotenbasierte Lizenzjagd. Die EU-Kommission hegt Zweifel an der Vereinbarkeit mit den europäischen Vorgaben hinsichtlich der Lizenzjagd. Das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren ruht seit einigen Jahren.
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Finnland
In Finnland sind die Teilpopulationen innerhalb des Rentierareals im Sinne von § 2 des finnischen Gesetzes vom 14.09.1990 über die Rentierhaltung in Anhang V der FFH-RL gelistet, ansonsten in Anhang IV. Seit 2014 wird eine Quotenjagd auch in Gebieten, in denen der Wolf in Anhang IV gelistet ist, durchgeführt. Die EUKommission beobachtet die Entwicklung in Finnland.
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Polen
Der Wolf ist in Polen im Anhang V der FFH-RL gelistet, gleichzeitig aber durch das polnische Naturschutzrecht streng geschützt. Die Entnahme ist im Einzelfall z.B. bei Gefährdung des Menschen möglich. Seit 2013 wurde kein Wolf – außer Wolfshybriden – offiziell entnommen.
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Estland, Lettland, Litauen
In Estland, Lettland, Litauen wird der Wolf im Anhang V und als jagdbare Art geführt. In Estland und Lettland werden jährliche
Quoten anhand von Populationsgrößenschätzungen festgelegt. In Litauen ist die Jagd offiziell auf „problematische” Individuen begrenzt.
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Slowakei
In der Slowakei ist der Wolf dem Anhang V zugeordnet und unterliegt dem Jagdrecht. Zwischen Polen und der Slowakei wurde ein 23 Kilometer breiter Korridor eingerichtet, in dem die Wolfsjagd nicht gestattet ist.
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Spanien
In Spanien lebt die größte Wolfspopulation nördlich des Duero-Flusses. Diese Teilpopulation ist Anhang V der FFH-RL zugeordnet und wird bejagt. Südlich des Flusses ist der Wolf in Anhang IV gelistet.
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Frankreich
In Frankreich erfolgt eine Abschätzung von Größe und Wachstumsrate der in Anhang IV gelisteten Population. Der Erhaltungszustand wird als günstig angesehen. Auf dieser Basis werden Quotenberechnungen und die Freigabe von Abschüssen in Hot Spots durchgeführt. Dieses Vorgehen wird von der EU-Kommission beobachtet.
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Herzog, S. (2017): Die Populationen des Wolfes (Canis lupus) in Europa: Herleitung eines operationalen Konzeptes für das Management. Expertise. https://tu-dresden.de/bu/umwelt/forst/wb/wildoekologie/ressourcen/datei
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