Sie wollen sich für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in Brandenburg einsetzen und diese Forderung aktiv an die Politik herantragen?

Dann werden Sie jetzt mit uns aktiv!

 

ERKLÄRVIDEO

Brandenburgs Wolfsbestand wächst unkontrolliert

Der stetig und unkontrolliert wachsende Wolfsbestand in Brandenburg macht Schäfer Hendrik zunehmend zu schaffen. So wie Hendrik geht es fast allen Weidetierhaltern in Brandenburg. Die Maßnahmen der Regierung, wie z.B. verbesserte und strengere Vorgaben für Wolfsschutzzäune, haben die Wölfe bisher nicht aufgehalten. Damit Hendrik und seine Kollegen auch weiterhin Ihre Arbeit machen können, muss der Bestand der Wölfe in Brandenburg aktiv reguliert und kontrolliert werden. Wie das geht, steht im Managementplan für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement.

INITIATIVE

Brandenburg tut etwas! Brandenburg schaut nicht zu!

Die Initiative „WOLF BLEIBT WOLF – Verantwortung für Mensch, Tier und Natur!“ wurde von den Verbänden des Aktionsbündnisses Forum Natur auf Bundesebene ergriffen, um aktiv über den Wolf (Canis lupus L.) in Deutschland aufzuklären. Wir in Brandenburg vom Forum Natur unterstützen die Initiative, weil bei uns die Konflikte mit dem Wolf täglich wachsen. Die Landesregierung Brandenburg schaut seit Jahren nur zu – das Forum Natur Brandenburg handelt! Das Bündnis tritt für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft ein. Wir wollen ein konfliktfreies Zusammenleben der ländlichen Bevölkerung und dem Wolf sicherstellen. Der Wolf gehört heute zu den Arten mit dem weltweit größten Verbreitungsgebiet. Mittlerweile hat sich in Brandenburg ein Wolfsbestand etabliert, der nach seiner Individuenzahl längst als gesichert gilt und weit über dem liegt, was in anderen europäischen Ländern als Gesamtbestand zugelassen ist. Die permanent steigenden Zahlen von Wolfsrissen bedrohen die wirtschaftliche Existenz von Bauern und Tierhaltern in der Weidewirtschaft und verunsichern die Menschen im ländlichen Raum zunehmend. Deshalb fordern wir als Betroffene von der Politik eine klare Abkehr vom Zuschauen hin zum aktiven Bestandsmanagement, um die Lebensgrundlage der Menschen des ländlichen Raums zu schützen.

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ZAHLEN IN BRANDENBURG

Bestand, Ausbreitung, Schäden, Kosten

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Situation in Europa: Der günstige Erhaltungszustand der baltisch-osteuropäischen Wolfspopulation ist mit etwa 8.000 Tieren erreicht.

MACHEN SIE AUF WOLFSRISSE IN IHRER NÄHE AUFMERKSAM!

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Bestand, Ausbreitung, Schäden, Kosten

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Situation in Europa: Der günstige Erhaltungszustand der baltisch-osteuropäischen Wolfspopulation ist mit etwa 8.000 Tieren erreicht.

Blick in andere Länder

Vergleich Brandenburg und Finnland

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Der Wolf in Brandenburg

Mit dem Wolf. Jetzt aber richtig!

In Brandenburg erfolgte die erste territoriale Ansiedlung eines Wolfspaares im Jahre 2007 im äußersten Südosten des Landes. 2009 wurden erstmals seit über einem Jahrhundert Wolfswelpen in Brandenburg aufgezogen. Seitdem wächst der Bestand kontinuierlich und unkontrolliert an. Nach aktueller Auswertung des Wolfsjahres 2017/2018 und dem laufenden Jahr 2018/2019 leben im Land Brandenburg aktuell 38 Rudel. Im Jahresverlauf schwankt die Anzahl der Wölfe innerhalb eines Familienrudels. Dies ist davon abhängig, wie viele Wölfe geboren werden, wie viele vorjährige Wölfe im Rudel verbleiben und wie hoch die Sterblichkeit ist.

Einhergehend mit der unkontrollierten Ausbreitung des Wolfs steigen die Konflikte im ländlichen Ram. Im vergangenen Jahr erreichte die Zahl der Wolfrisse die neue Rekordmarke von 153 Übergriffen auf 401 Nutztiere. Wobei hier immer zwischen den offiziellen Zahlen und den tatsächlichen Zahlen unterschieden werden muss. Viele Landwirte scheuen die überdimensionierte Bürokratie zum Melden eines Wolfrisses.


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FORDERUNGEN UND AKTIONSPLAN IN BRANDENBURG

Zukunft für Mensch, Wolf und Weidetier!

1Festlegung „Wolfszielbestand“

Das Land richtet eine „Arbeitsgruppe Wolfszielbestand“ beim Agrar- und Umweltministerium ein. In diese Gruppe werden verschiedene zivilgesellschaftliche Akteure und Vertreter der Wissenschaft berufen, deren Aufgabe es ist, den Beitrag Brandenburgs zum günstigen Erhaltungszustand durch Benennung eines Bestandsziels als Vorschlag für die Landesregierung festzulegen.

2Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht

Die Aufnahme des Wolfes in das brandenburgische Jagdrecht ist die essenzielle Voraussetzung, um im Rahmen eines Schutzjagdansatzes zu einem sinnvollen Bestandsmanagement zu kommen. Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht bedarf parallel der Klärung der naturschutzrechtlichen Einzelfallentscheidungen, die ähnlich den Vorbildern aus den skandinavischen Ländern parallel zu den jagdrechtlichen Fragen zu veranlassen sind. Die Akteure sind sich dabei bewusst, dass sie fachlich wie rechtlich Neuland im nationalstaatlichen Kontext betreten und verstehen das Vorgehen als Ansatz, um neue Wege zu finden.

3Wildtierschadensausgleich

Die Landesregierung bringt ein „Wildtierschadensausgleichsgesetz (BbgWildSchAusgG)“ auf den Weg, in welchem bezogen auf die Nutztierhaltung ein 100-prozentiger Schadensausgleich mit Rechtsanspruch für die durch Wölfe verursachten Schäden festgelegt wird. Damit verbunden wird eine Umkehr der Beweislast eingeführt, so dass die bescheidende Verwaltung für die Beweisführung zuständig ist und zunächst grundsätzlich von einem Wolfsriss ausgegangen wird. Zusätzlich werden alle Haltungsformen, unabhängig ob es sich um Haupt-, Nebenerwerbs-, oder Hobbytierhalter handelt, gleichgestellt. Ebenso werden die Gatterwildhaltung und die Pferdehaltung in den Ausgleich mit einbezogen.
Die derzeitige Situation, dass nur Teilkosten übernommen werden (z.B. keine zusätzliche Arbeitsleistung beim Zaunbau) wird in eine Vollkostenförderung überführt. Zukünftig gilt der Grundsatz: „Solange die Gesellschaft den Wolf will, stellt sie diejenigen volkswirtschaftlichen Mittel zur Verfügung, die durch den gewollten Brandenburgischen Wolfsbestand entstehen!“

4Prävention und Öffentlichkeit überarbeiten

Das Land Brandenburg wird sich mit allen gebotenen Möglichkeiten dafür einsetzen, dass die "Deminimis" Obergrenze in der EU-Rahmenregelung verändert wird. Diese Obergrenze steht momentan einer Vielzahl von agrarpolitisch sinnvollen Entscheidungen im Wege. De facto führt die „Deminimis“ Regelung (max. 15.000 € in drei Jahren) in normalen Betrieben dazu, dass die Förderung von Präventionmaßnahmen, vor allem bei Rinderhaltern, keine Wirkung entfalten kann. Zukünftig müssen auch Präventionsmaßnahmen bei Nutztierhaltern in vollem Umfang (z.B. auch Arbeitsleistungen) übernommen werden.

Gleichzeitig stellt das Land durch geeignete Instrumentarien sicher, dass Landnutzer, insb. betroffene Weidetierhalter, zukünftig neutral und unvoreingenommen durch bei den berufsständischen Vertretungen angesiedelten Gruppen eine Beratung erfahren können.

Zudem wird das die Weidetierhalter benachteiligende „Wolfsinformationszentrum“ um ein Herdenschutzzentrum und um Demobetriebe für den Herdenschutz ergänzt. Zukünftig gilt der Grundsatz, dass die Information der Öffentlichkeit und die Information der betroffenen Tierhalter gleichrangig und gleichwertig gestaltet werden.

5Clearingstelle einrichten

Die Landesregierung richtet auf der Ebene des „Agrar- und Umweltministeriums“ eine Clearingstelle ein, die durch Vertreter des zuständigen Landesamtes, Vertreter der zivilgesellschaftlichen Akteure und der Wissenschaft paritätisch besetzt ist. Aufgabe dieser Clearingstelle wird es sein, bei Streitigkeiten und Konflikten, z.B. im Rahmen der Begutachtung von Rissgeschehen, ein beratendes Votum für die Landesregierung abzugeben.

6Forschungsfonds Wolf

Die Landesregierung legt einen Forschungsfonds auf, mit dessen Mitteln angewandte Forschung zu den für die Entwicklung des Wolfsbestandes und des Monitorings relevanten wissenschaftlichen Fragen realisiert wird. Dazu wird auch gehören, dass die genetische Untersuchung der Wolfspopulation intensiviert und auch anhand der Wolfsrisse an den Nutztieren durchgeführt wird.

7Günstiger Erhaltungszustand

Die Landesregierung wird gemäß ihren bereits mehrfach vorgetragen Ankündigungen auf geeignetem Weg dafür Sorge tragen, dass der zweifelsfrei bestehende „günstige Erhaltungszustand“ für die „Mittel- und osteuropäische Wolfspopulation“ auf der Ebene des Bundes anerkannt wird.

8EU Vertretung und FFH-Richtlinie

Die Landesregierung wird eine politische Initiative starten, deren Ziel die Aufnahme des Wolfs in den Anhang V der FFH-Richtlinie ist. Die dafür bereits vorliegenden fachlichen Voraussetzungen wird sie in einem längerfristigen Prozess durch eine mit den Akteuren vereinbarte Informationskampagne flankieren. Das Land Brandenburg wird sich hierbei als Vorreiter präsentieren und politisch deutlich machen, welche immensen fachlichen Probleme sich aus dem gegenwärtig rein statischen „Naturschutzansatz“ der FFH-Richtlinie für die Kulturlandschaften ergeben. In diesem Zuge wird die Landesregierung die gegenwärtig unzureichende Vertretung des Landes bei der EU beenden und vor allem durch eine geeignete Personalausstattung in Brüssel insbesondere die agrar- und umweltpolitische Vertretung verstärken.

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